Teilnahmebedingungen
Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt die Vergabeunterlagen ihrer Ausschreibungen auf der Internetseite https://lhs-vpbw.vmstart.de bereit.
Die Bewerber und Bieter sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere, dass
- sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die erforderlichen Unterlagen von der in der Auftragsbekanntmachung angegebenen elektronischen Adresse herunterladen,
- sie ihre Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessens-bestätigungen, vollständig und fristgemäß elektronisch über die Vergabeplattform abgeben,
- sämtliche Dokumente ausschließlich in folgenden Dateiformaten eingereicht werden dürfen: docx, xls, xlsx, odt, ods, pdf, pdf/a, jpeg, GAEB, txt, xml, zip, doc, tif, sofern sich nicht aus den Vergabeunterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung etwas anderes ergibt.
- sie eine den Mindestanforderungen entsprechende technische Ausstattung haben und die aktuell gültige Software für das Bieter-Cockpit der Firma Administration Intelligence nutzen (notwendige Informationen finden Sie unter folgendem "Link"),
Die Landeshauptstadt Stuttgart als Betreiberin der Vergabeplattform
- übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot während des Transports außerhalb seines Serverbereichs unversehrt bleibt,
- kann bis zur Angebotsöffnung keine Einsicht in die verschlüsselten Angebote nehmen,
-
prüft mit einem Virenscanner beim Öffnen der verschlüsselten Angebote auf Virenkontamination.
Hinweis: Kontaminierte Angebote gelten als nicht abgegeben!
Vor der Abgabe von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen müssen Sie sich unter Angabe ihrer Firmendaten und eines(r) zuständigen Ansprechpartners(in) bei der Landeshauptstadt Stuttgart registrieren. Die Registrierung ist notwendig, um Sie über Änderungen während des laufenden Verfahrens kurzfristig zu informieren und das Angebot, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung und die Interessensbestätigung später eindeutig zuordnen zu können. Sie können sich auch unabhängig von einer konkreten Ausschreibung auf der Vergabeplattform registrieren, um z.B. bei beschränkten Vergaben zur Auswahl zu stehen.
Der Download von Unterlagen von der Vergabeplattform ist kostenfrei. Für die Nutzung von Vergabeplattform und Bietercockpit ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Die Kosten für die Internetnutzung tragen die Nutzerinnen bzw. die Nutzer.
Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen gelten erst dann als eingegangen, wenn sie vollständig auf der Vergabeplattform gespeichert sind.
Der Bewerber- und Bieter-Support per Telefon und per Email erfolgt kostenfrei. Hierfür steht Ihnen die unter Kontaktdaten aufgeführte technische Hotline zur Verfügung. Die Bewerber und Bieter tragen die Telefonkosten, bzw. die Kosten für die elektronische Datenübermittlung.
Ein Rückzug von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Bieter-Cockpit möglich.
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamt der Landeshauptstadt Stuttgart
Die Vergabestelle, das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamt der Landes-hauptstadt Stuttgart, verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Landeshauptstadt Stuttgart
Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamt
Tel: + 49 - 711 - 216 - 0
Mail: Poststelle.10-1DLZ@stuttgart.de
2. Wie sind die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten?
Landeshauptstadt Stuttgart
Behördlicher Beauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit
Tel: + 49 - 711 - 216 - 88387
Mail: poststelle.dsb@stuttgart.de
3. Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
Die Vergabestelle, das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamt der Landes-hauptstadt Stuttgart, hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
- Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
- Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
- Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
6. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
- Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
- Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
- Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer).
- Gerichte im Falle von Klagen.
7. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landes-rechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
8. Welche Rechte haben betroffene Personen?
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.
In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
Recht auf Löschung
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch
Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechts-vorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Widerruf
Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Beschwerde
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/61 55 41 - 0
Telefax: 0711/61 55 41 - 15
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